Einheimische erneuerbare Energien stärken
Künftig sollen auch neue Wind-, Kleinwasser- und Biogasanlagen sowie Geothermiekraftwerke Investitionsbeiträge beantragen und damit auch einen Teil der Planungskosten decken können. Sie erhalten ab 2023 aber keine Einspeisevergütungen mehr.

Der Bundesrat schlägt vor, den Strommarkt für alle Kunden zu öffnen, um die dezentrale Stromproduktion zu stärken und die erneuerbaren Energien besser in den Strommarkt zu integrieren. Das Uvek wird dazu bis Anfang 2021 eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) erarbeiten. Zudem möchte er die Förderbeiträge für einheimische erneuerbare Energien verlängern und wettbewerblicher ausgestalten. Damit will er der Strombranche die nötige Planungs- und Investitionssicherheit geben sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken. Das revidierte Energiegesetz (EnG) geht nun bis Juli 2020 in die Vernehmlassung. Das Energiegesetz soll unter anderem mit folgenden Anpassungen bedacht werden:Die heute bis 2030 befristeten Investitionsbeiträge für Photovoltaikanlagen, Biomasse und Wasserkraft sollen bis Ende 2035 verlängert werden.
Die Förderung soll grundsätzlich im Sinne der Kontinuität und Vorhersehbarkeit mit den bestehenden Instrumenten weitergeführt werden.
Künftig sollen auch neue Wind-, Kleinwasser- und Biogasanlagen sowie Geothermiekraftwerke Investitionsbeiträge beantragen und damit auch einen Teil der Planungskosten decken können. Sie erhalten ab 2023 aber keine Einspeisevergütungen mehr.
Im Solarbereich werden die heute fixen Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen durch Beiträge ersetzt, die über Ausschreibungen (Auktionen) festgelegt werden. Dabei erhält jener Produzent den Zuschlag, der eine bestimmte Menge Solarenergie am günstigsten produziert.
Der bereits heute bestehende Netzzuschlag bleibt bei 2,3 Rp./kWh.