Sonderkontingente für Photovoltaik

In den ersten drei Monaten des Jahres 2020 gab es in der Schweiz gegenüber dem ersten Quartal 2019 ein starkes Wachstum bei Installation und Anmeldung neuer Photovoltaik-(PV-)Anlagen. Die Corona-Situation wird den Markt vermutlich schwächen.

Photovoltaik-(PV-)Anlagen.
In den ersten drei Monaten des Jahres 2020 gab es in der Schweiz gegenüber dem ersten Quartal 2019 ein starkes Wachstum bei Installation und Anmeldung neuer Photovoltaik-(PV-)Anlagen. Die Corona-Situation wird den Markt vermutlich schwächen. Das Bundesamt für Energie (BFE) stellt deshalb ein Sonderkontingent von 46 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung, womit der Zubau ab Sommer 2020 stabilisiert werden soll. Die Wartefristen von bis anhin rund einem Jahr werden dadurch verkürzt. Bei der Einmalvergütung für grosse PV-Anlagen kann die Warteliste komplett abgebaut werden. Bei der Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen sinkt die Wartefrist für Neuanmeldungen auf etwa neun Monate. Ausserdem können Anlagenbetreiber bei der Pronovo AG eine Ausnahme von der Absenkung der Vergütungssätze beantragen, deren PV-Anlagen durch die Corona-Massnahmen nicht bis Ende März 2020 fertiggestellt werden konnten. Sie wären unverschuldet von den ab 1. April 2020 geltenden tieferen Vergütungssätzen betroffen gewesen. Weiter wurden die verfügten Förderbeträge während der Dauer der Pandemiemassnahmen bereits innerhalb von 14 Tagen nach Versand der definitiven Verfügungen ausbezahlt.bfe.admin.ch

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