Vereinfachte Bewilligung

Plumer
Um die Folgen der Klimakrise – Hitzewellen, Dürren, Hochwasser und Stürme – einzugrenzen, braucht es rasche und wirksame Massnahmen. Im Kanton Zürich sind rund 120 000 Öl- und Gasheizungen in Betrieb. Sie verursachen rund 40 Prozent der CO₂-Emissionen im Kanton Zürich. Dennoch wird heute mehr als jede zweite Öl- oder Gasheizung am Ende ihrer Lebensdauer durch eine neue Öl- oder Gasheizung ersetzt. Gemäss dem geänderten kantonalen Energiegesetz, das am 28. November 2021 zur Abstimmung kommt, müssen Öl- und Gasheizungen künftig am Ende ihrer Lebensdauer durch ein klimafreundliches Heizsystem ersetzt werden. Dafür kommen meistens Wärmepumpen zum Einsatz.Um den Umstieg auf Wärmepumpen zu begünstigen, richtet der Kanton Zürich Förderbeiträge aus, die mit dem geänderten Energiegesetz noch aufgestockt werden sollen. Zusätzlich plant die Baudirektion, das Bewilligungsverfahren für die Installation von Wärmepumpen zu vereinfachen, und startet dafür in diesen Tagen eine Vernehmlassung zur Änderung der Bauverfahrensverordnung (BVV). Die Erleichterung der Abläufe soll dem Ersatz von klimaschädlichen Öl- und Gasheizungen durch klimafreundliche Wärmepumpen zusätzlichen Schub verleihen. Die derzeit erforderliche Bewilligung für den Einbau von Wärmepumpen soll innerhalb der Bauzonen in einfachen Situationen durch ein Meldeverfahren analog dem bereits bestehenden und bewährten Meldeverfahren für Solaranlagen ersetzt werden.

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